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Universität Osnabrück | Jeanette Dietl | www.foto-und-mehr.de
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
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Ausländerbehörde Osnabrück
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49074 Osnabrück
Anmeldung
Wie deutsche Bürger müssen sich auch Ausländer bei der Meldebehörde ihres neuen Wohnsitzes anmelden. Das gilt auch für mit eingereiste Familienmitglieder. Dafür ist das Meldeamt oder auch die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnsitzes zuständig (in Osnabrück ist es die Ausländerbehörde für nicht-EU-Bürger sowie das Bürgeramt für EU-Bürger). Für die Anmeldung in der Stadt Osnabrück muss bei der Ausländerbehörde oder dem Bürgeramt ein Termin vereinbart werden.
Aufenthaltserlaubnis
Ob Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsländern brauchen keine Aufenthaltserlaubnis. Bei anderen Ausländerinnen und Ausländern bestimmt die Aufenthaltsdauer, ob eine Aufenthaltserlaubnis nötig ist. Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten gilt in der Regel das Visum als Aufenthaltstitel. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, falls das Visum nicht die ganze Aufenthaltsdauer umfasst. Das gilt auch für Länder, für die keine Visumspflicht besteht.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, kann variieren. Sie werden aber in jedem Fall folgende Unterlagen brauchen:
- Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Verdienstbescheinigung, Stipendienzusage oder Finanzierungsnachweis)
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Arbeitsvertrag bzw. Nachweis über Tätigkeit als Gastwissenschaftler*in an der Universität
Erkundigen Sie sich im Einzelfall bitte bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Ausländerbehörde, welche konkreten Unterlagen Sie benötigen.